Wenn Sie einen Angehörigen haben, der an einer Demenz erkrankt ist, kennen Sie es vielleicht schon: plötzlich denkt der Demenzerkrankte, er müsse zur Arbeit, nach Hause oder zu den Eltern und macht sich auf den Weg. Geschieht dies in einem unbeobachteten Moment und ist Ihr Angehöriger womöglich örtlich nicht mehr ausreichend orientiert, müssen Sie ihn suchen gehen. Wenn Sie ihn nicht finden, dann kann Ihnen nur noch die Polizei weiter helfen. Für die Polizei ist es wiederum wichtig, dass Sie bestimmte Angaben zur Person, die vermisst wird, machen können.
Die Polizei in Rheinland-Pfalz hat gehandelt und ein Datenblatt erstellt, in dem alle wichtigen Informationen, die die Polizei bei einem Vermisstenfall benötigt, abgefragt werden. Sie können das Datenblatt kostenlos als PDF-Datei herunterladen und schon heute für den Tag X vor-ausfüllen.
„Vor-ausfüllen“ deshalb, weil bestimmte Angaben, etwa die aktuelle Kleidung, erst im Ernstfall eingetragen werden kann.
Bevor Sie jedoch die Polizei informieren und eine Vermisstenmeldung für eine hilflose Person aufgeben, sollten Sie folgendes tun:
- Schauen Sie genau in Haus und Garten nach, ob Ihr Angehöriger vielleicht doch noch da ist, beispielsweise im Keller, im Gartenhaus, im Gästezimmer…
- Laufen Sie die Ihnen bekannten Wege Ihres Angehörigen, die nahe bei der aktuellen Wohnung sind, ab.
- Fragen Sie bei allen infrage kommenden Kontaktadressen, etwa dem neuen Mieter der alten Wohnung Ihres demenzerkrankten Angehörigen, oder im Lebensmittelladen nach, ob Ihr Angehöriger dort gesehen wurde, oder sich gar noch da aufhält.
Tipp: Es kann im Vermisstenfall hilfreich sein, wenn Sie in der Kleidung Ihres Angehörigen z. B. Adressetiketten eingenäht haben. Auch die Beschriftung der Gehhilfe, etwa dem Rollator, ist unter Umständen hilfreich.
Wenn Sie die Polizei verständigt haben und Ihr Angehöriger ohne deren Hilfe wieder bei Ihnen auftaucht oder Sie ihn bei Ihrer eigenen Suche finden, dann vergessen Sie nicht, die Polizei zu informieren.