Achtung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln
Im Februar dieses Jahres habe ich bereits darauf hingewiesen und eingehend erläutert, dass es Pflegediensten nicht gestattet ist, die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI für ihre Einsätze zu nutzen. Es handelt sich z. B. bei den Einmalhandschuhen um Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss – nicht der Patient / […]