Die Berechnung des anteiligen Pflegegeldes im Rahmen der Kombinationspflege ist kompliziert.
Ich freue mich daher, dass ich Ihnen jetzt auf meiner Seite den Pflegegeldrechner zur Verfügung stellen kann. Mit diesem Rechner können sie unkompliziert und kostenlos das Ihnen zustehende, anteilige Pflegegeld im Rahmen der Kombinationspflege berechnen.
Wählen Sie einfach den Pflegegrad und geben Sie dann den Rechnungsbetrag des Pflegedienstes ein. Sofort wird Ihnen das Ergebnis, also das Ihnen zustehende, anteilige Pflegegeld, angezeigt.
Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!