Fristverlängerung beim Entlastungsbetrag
Wenn Sie die Entlastungsleistungen bisher nicht genutzt haben, dann ist dies eine gute Nachricht für sie: Die nicht genutzten und damit angesparten Beträge für Entlastungsleistungen aus...
Wenn Sie die Entlastungsleistungen bisher nicht genutzt haben, dann ist dies eine gute Nachricht für sie: Die nicht genutzten und damit angesparten Beträge für Entlastungsleistungen aus...
Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich steht jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zu. Genutzt werden kann, er bspw. für niedrigschwellige Entlastungs- und Betreuungsdienste. Diese bieten sowohl...
Bereits im Mai diesen Jahres habe ich auf die Möglichkeit hingewiesen, 40 % der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln. Ende des Jahres sind die „fetten Zeiten“ mit Hilfe der angesparten Betreuungsleistungen aus den Jahren 2015 und 2016 vorbei. Diejenigen, die die angesparten Leistungen aus den Jahren 2015 und 2016 bis zum 31.12.2018 nicht aufgebraucht haben, verlieren […]