Neu: höherer Zuschuss bei Zahnersatz und Fettabsaugung als Kassenleistung

Bereits im Januar hatte ich angekündigt, dass im Oktober dieses Jahres noch weitere Neuerungen in Kraft treten werden. Nun ist es soweit und ich möchte gerne darauf hinweisen.

Zahnersatz

Freuen können sich Patienten, die Zahnersatz benötigen. Denn für Zahnersatz gibt es ab dem 01.10.2020 einen Kassenzuschuss von 60 % statt bisher 50 %. wer ein gut geführtes Bonusheft vorweisen kann, erhält von seiner Kasse sogar bis zu 75 % Zuschuss zum Zahnersatz.

Fettabsaugung

Bisher war es für Patienten, die krankheitsbedingt eine Fettabsaugung benötigten, geradezu ein Spießrutenlauf der Anträge und Begründungen, bis die Kasse endlich einknickte und die Behandlung zahlte. Ab dem 01.10. ist das Fettabsaugen Kassenleistung.
Leider ist die Regelung nur eine probeweise Regelung und die Kasse zahlt auch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen; dazu gehören bspw. das schwere Lipödem und die Fettvermehrungsstörung.

Wenn Sie Fragen zum Widerspruch, zur Pflegeeinstufung, zur Organisation der häuslichen Pflege, zum Umgang mit Ihrem demenzerkrankten Angehörigen, zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder anderen pflegerelevanten Themen haben, kann ich Ihnen bestimmt helfen. Ich berate Sie professionell und kostengünstig.
Also, sprechen Sie mich bitte an!

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