Die Neuerungen der Pflegereform, die diesen Sommer beschlossen wurde, sind im Hinblick auf die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen spärlich.
Vornehmlich betreffen die Anpassungen der Leistungen professionelle Anbieter. Die pflegenden Angehörigen gehen mehr oder weniger leer aus.
Eine Anpassung an die Inflationsrate, wie es von der Koalition versprochen wurde, erfolgte bei Pflegegeld, Verhinderungspflege, Tagespflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nicht.
Welche Änderungen genau ab dem 01.01.2022 gelten lesen sie im: Infobrief